Definition
Beitragsbemessungsgrenze
Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttobetrag, auf den Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Gehalt oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei. Es gibt unterschiedliche Grenzen für RV/AV und KV/PV. Die BBG wird jährlich angepasst. Seit 2025 gilt für die RV/AV ein einheitlicher Wert in Ost und West.
💡 Beispiel
2026: BBG für RV/AV liegt bei 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr). Wer 10.000 € brutto verdient, zahlt RV-Beiträge nur auf 8.450 €.
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