Definition
Arbeitslosenversicherung
Beitragssatz 2,6% – finanziert Arbeitslosengeld und Arbeitsmarktpolitik.
Was bedeutet Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung sichert gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit ab und finanziert Arbeitslosengeld I sowie aktive Arbeitsmarktpolitik (Weiterbildung, Umschulung). Der Beitragssatz beträgt 2,6%, je zur Hälfte von Arbeitnehmer (1,3%) und Arbeitgeber (1,3%) getragen. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (wie RV) erhoben.
💡 Beispiel
Bei 4.000 € brutto: 4.000 € × 1,3% = 52 € AV-Beitrag (AN-Anteil).
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