Definition
Solidaritätszuschlag
Ergänzungsabgabe von 5,5% auf die Lohnsteuer – seit 2021 nur noch für Besserverdiener.
Was bedeutet Solidaritätszuschlag?
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Er beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 wurde die Freigrenze stark angehoben: Etwa 90% der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr. Zwischen Freigrenze und Milderungszone wird der Soli schrittweise erhoben.
💡 Beispiel
Erst ab einem Bruttojahresgehalt von ca. 73.000 € (Steuerklasse 1) wird Solidaritätszuschlag fällig.
Verwandte Themen
Berechne jetzt dein Nettogehalt mit unserem kostenlosen Rechner
Zum Brutto-Netto-Rechner