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Definition

Solidaritätszuschlag

Ergänzungsabgabe von 5,5% auf die Lohnsteuer – seit 2021 nur noch für Besserverdiener.

Was bedeutet Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Er beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit 2021 wurde die Freigrenze stark angehoben: Etwa 90% der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt 2026 bei 20.350 € Lohnsteuer pro Jahr. Zwischen Freigrenze und Milderungszone wird der Soli schrittweise erhoben.

💡 Beispiel

Erst ab einem Bruttojahresgehalt von ca. 73.000 € (Steuerklasse 1) wird Solidaritätszuschlag fällig.

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