Definition
Kirchensteuer
Abgabe für Kirchenmitglieder: 8% oder 9% der Lohnsteuer je nach Bundesland.
Was bedeutet Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften (z.B. katholische, evangelische Kirche) erhoben. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in allen anderen Bundesländern 9% der Lohnsteuer. Der Arbeitgeber führt sie automatisch ab, wenn auf der Lohnsteuerkarte eine Religionszugehörigkeit vermerkt ist.
💡 Beispiel
Bei 500 € monatlicher Lohnsteuer in NRW beträgt die Kirchensteuer 45 € (9%).
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